Die wenigsten frisch gebackenen Eheleute denken nach der Hochzeit daran, dass ihr Glück womöglich nicht ewig währt und setzen sich nicht mit den Folgen einer möglichen Scheidung auseinander. Sie sind viel mehr damit beschäftigt, an der Zukunft und dem Nest für die Familie zu bauen. Leider ist das gemeinsame Haus im Falle einer Scheidung oder Trennung oft ein zentraler Streitpunkt.

Was passiert nach der Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde? Wer bleibt in der Scheidungsimmobilie wohnen? Soll das Haus verkauft oder vermietet werden und besteht noch ein offener Kredit?

Wir liefern Ihnen die Antworten auf all diese Fragen und verraten Ihnen, wie sich ein Streit mit dem Ex-Partner über die Scheidungsimmobilie vermeiden lässt.

Option 1: Zugewinnausgleich – Haus verkaufen oder übernehmen

Wurde kein Ehevertrag geschlossen, bilden die Eheleute automatisch eine sogenannte Zugewinngemeinschaft. Finanziell bedeutet das, dass beide Ehepartner nach der Hochzeit weiterhin getrennte Vermögen haben und dass das Eigentum des jeweiligen Partners auch nach der Eheschließung sein alleiniges Eigentum bleibt. Das gilt auch für Vermögenswerte, die innerhalb der Ehe erworben werden. Kaufen oder erben Sie beispielsweise ein Haus, ist dies allein Ihr Eigentum. Nur wenn beide Eheleute das Haus gemeinsam erwerben, sind auch beide Eigentümer.

Steht die Ehe vor dem Aus und kommt es zur Scheidung, endet auch die Zugewinngemeinschaft. Es findet ein Zugewinnausgleich statt. Dabei wird das Vermögen beider Partner vor der Heirat und zum Zeitpunkt der Trennung verglichen. Hat einer der Partner einen deutlich höheren Zugewinn, kann derjenige mit dem niedrigeren Zugewinn einen Teil davon für sich beanspruchen. Die Differenz beider Zugewinne wird dann halbiert und hälftig geteilt.

Doch was bedeutet das im Fall einer Scheidungsimmobilie? Der Zugewinnausgleich regelt nur auszuzahlende Vermögenswerte, also Geldbeträge. Weil sich eine Immobilie nur schlecht in der Mitte halbieren lässt, kommt oft nur der gemeinsame Verkauf infrage, dessen Erlös unter den Ex-Partnern aufgeteilt werden kann.

Möglich ist jedoch auch, dass einer der Partner das Haus übernimmt und den anderen auszahlt. Sollte der Hauskredit noch nicht abbezahlt sein, wird meist der Ehegatte, der die Immobilie übernimmt, alleiniger Kreditnehmer. Dem muss die Bank jedoch zuvor erst zustimmen. Kommt zwischen den beiden Eheleuten keine gütliche Einigung zustande, entscheidet das Gericht, wie es mit der Scheidungsimmobilie weitergeht. Dies ist jedoch mit deutlich höheren Kosten verbunden. Deswegen lohnt es sich, einen unparteiischen Dritten zurate zu ziehen, der hilft, Streit unter den ehemaligen Ehegatten zu vermeiden.

Als Makler haben wir reichlich Erfahrung mit Scheidungsimmobilien. Wir können Sie und Ihren Ex-Partner mit Feingefühl beraten und sämtliche Optionen mit Ihnen beiden durchgehen.

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Clevere Alternative: Haus verkaufen oder vermieten

Die Scheidungsimmobilie zu verkaufen, ist oft der einfachste Weg, um mit Ihrem Ex-Partner und dem ehemals gemeinsamen Haus abzuschließen. Einigen Sie sich auf den Hausverkauf, lohnt es sich, einen Makler mit der Wertermittlung sowie dem Verkauf der Immobilie zu beauftragen, um für klare Verhältnisse zu sorgen.

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Auch die Scheidungsimmobilie zu vermieten kann eine Alternative sein – besonders dann, wenn ein Hausverkauf wegen fallender Immobilienpreise in Verbindung mit einem noch offenen Baukredit nicht lohnend ist. Die Mieteinnahmen können dann unter Ihnen aufgeteilt werden. Voraussetzung für die Vermietung der Scheidungsimmobilie ist jedoch, dass Sie und Ihr Ex-Partner gemeinsam als Vermieter auftreten und funktionieren können.

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