Immobilien sind eine Investition fürs Leben und werden oft von Generation an Generation weitergegeben. Doch nehmen wir einmal an, Sie haben drei Kinder, sprich drei gesetzliche Erben – jeder von ihnen mit dem Anspruch auf den gleichen Anteil am Nachlass. Was geschieht dann mit Ihrem Haus?
Haben Sie kein Testament oder setzen Sie bestimmte Personen zu gleichen Teilen zu Ihren Erben ein, ist der Streit meist vorprogrammiert. Denn dann erbt jeder Erbe den gleichen Teil vom Nachlass und die Erben bilden eine sogenannte Erbengemeinschaft. Diese Erbengemeinschaft muss sich untereinander verständigen, wie sie den Nachlass aufteilen will. Einfach machbar ist dies immer bei teilbaren Vermögenswerten wie Geld oder Wertpapieren. Doch ein vererbtes Haus lässt sich nur schwer gerecht aufteilen.
Wenn Sie verhindern wollen, dass sich Ihre Kinder um ihr Elternhaus streiten, sollten Sie noch zu Lebzeiten Vorkehrungen treffen und Ihren Nachlass regeln.
Immobilie unter Erben aufteilen
Sich bereits zu Lebzeiten um den Verbleib seiner Immobilie zu kümmern, ist sinnvoll und kann helfen, Ihren Hinterbliebenen viel Ärger zu ersparen – speziell, wenn es mehrere gesetzliche Erben gibt oder Sie bestimmte Personen zu gleichen Teilen als Erben einsetzen wollen.
Bleiben wir doch bei dem Beispiel mit den drei Kindern, die jeweils zu gleichen Teilen ein Haus erben. In der Realität lassen sich nur die wenigsten Immobilien so aufteilen, dass jedes Kind einen gleichen Anteil bekommt und diesen Teil auch tatsächlich nutzen kann. Die Konsequenz ist meist, dass die Kinder die Immobilie verkaufen und den Erlös untereinander aufteilen oder ein Kind das Haus übernimmt und die Geschwister auszahlt. Wollen Sie sichergehen, dass die Immobilie in der Familie bleibt oder fürchten Sie, dass sich Ihre Kinder nicht einigen können, wodurch oft eine öffentliche Versteigerung unter Wert droht, haben Sie noch die Möglichkeit, das Haus zu Lebzeiten zu verkaufen.
Haus verkaufen – an ein Kind oder Dritte
Um Streit oder Uneinigkeit unter Ihren Erben vorzubeugen, empfiehlt es sich, das Haus selbst noch zu Lebzeiten zu verkaufen. Dann können Sie frei entscheiden, ob eins Ihrer Kinder die Immobilie bekommt, ohne dass seine Geschwister einen Anspruch darauf haben, oder ob Sie das Objekt an eine Person außerhalb der Familie verkaufen. Der Erlös kann dann gerecht unter Ihren Kindern aufgeteilt werden.
Für welche Variante Sie sich auch entscheiden mögen, bei einem sensiblen Thema wie das Vererben von Immobilien sollten Sie professionellen Rat suchen. Denn der vorzeitige Verkauf an einen Dritten oder an ein Kind, wenn weitere Geschwister vorhanden sind, kann problematisch für die Beziehung innerhalb der Familie sein.
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Wir haben reichlich Erfahrung auf diesem Gebiet und können Sie sowie Ihre Familie mit Feingefühl beraten und Sie so vor familiären Streitigkeiten bewahren. Sie müssen ohnehin mit einem Gutachter oder Immobilienmakler Kontakt wegen einer Bewertung der Immobilie aufnehmen, um zu verhindern, dass ein Verkauf im Nachhinein von Erben angefochten werden kann, die sich übergangen fühlen.
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